Obligatorische E-Mail-Archivierung in der Schweiz: Was das Gesetz sagt und wie man sich daran anpasst
In der Schweiz schreibt Artikel 958f des Obligationenrechts vor, dass Geschäftskorrespondenz 10 Jahre lang aufbewahrt werden muss. Erfahren Sie, was die Gesetzgebung vorsieht, welche Risiken für KMU bestehen und wie Sie sich leicht daran anpassen können.
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